Schluss mit bisheriger Praxis bei Eintreibung der Rundfunkgebühren.

Was den Rundfunkbeitrag betrifft, können sich die Landesrundfunkanstalten einen schmalen Fuß machen. Falls ein Beitragsschuldner nicht bereit ist, die Zahlungen für den Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebotes vorzunehmen, schiebt der WDR den Schwarzen Peter einfach den Kommunen zu. Die unliebsame Aufgabe, das fehlende Geld einzutreiben, muss dann die städtische Verwaltung schultern. Allein im letzten Jahr 2015 … Schluss mit bisheriger Praxis bei Eintreibung der Rundfunkgebühren. weiterlesen